OSTEOPATHIE
Osteopathie in Templin
KONTAKT
MEINE PHILOSOPHIE
Um der Osteopathie und dem Patienten gerecht zu werden, bedarf es differenzierter Anamnesen und individuell angepasster Behandlungsweisen. Daher steht für mich stets der Mensch in seiner Gesamtheit im Fokus.
Osteopathie ist für mich keine Behandlungstechnik, sondern vielmehr eine Behandlungsphilosophie, bei der nicht die Krankheit, sondern das Streben nach Gesundheit das leitende Element darstellt.
Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Manchmal bringen Lebensumstände uns jedoch dazu, sie zu vernachlässigen. Gerne begleite ich den Prozess zu mehr Achtsamkeit und Verantwortung für die eigene Gesundheit, um mit Ihnen das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erzielen.
Dabei sehe ich die Osteopathie nicht als Konkurrenz zu anderen alternativen und schulmedizinischen Therapieverfahren. Einer interdisziplinären Arbeit stehe ich, wenn es der Genesung des Patienten zuträglich ist, offen gegenüber.
Bei der Osteopathie handelt es sich um eine Selbstzahler-Leistung, deren Kosten von den Patienten vorab vollständig zu tragen sind. Informationen zur möglichen Kostenübernahme finden Sie im nächsten Abschnitt.
Eine Behandlung kostet 95 € für Selbstzahler und gesetzlich Versicherte. Privatversicherte zahlen 115 €.
Der Ersttermin für Säuglinge und Kinder kostet 95 € und deren Folgetermine 50 €.
Sie können vor Ort in bar oder mit EC-Karte direkt nach der Behandlung bezahlen. Alternativ können Sie den Betrag nach Erhalt der Rechnung überweisen. Die Rechnung orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Für Patienten in schwierigen finanziellen Situationen biete ich Vergünstigungen an. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Bitte sagen Sie Ihren Termin bis 48 Stunden vorher ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Andernfalls wird ein Ausfallhonorar erhoben.
KOSTENÜBERNAHME
DER OSTEOPATHISCHEN BEHANDLUNG
Osteopathie wird mittlerweile von vielen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Meistens ist die Vorraussetzung hierfür, dass der behandelnde Osteopath eine nach den BAO-Richtlinien erfolgte Ausbildung absolviert hat und Mitglied in einem Osteopathieverband ist. Ich erfülle die notwendigen Voraussetzungen.
Zudem verlangen viele Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung vom Haus- oder Facharzt. Bitte erkundigen Sie sich VOR der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Informationen finden Sie hier
(Bundesverband Osteopathie e.V.).
Die Behandlungskosten werden in der Regel von privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder Zusatzversicherungen komplett oder teilweise übernommen. Abhängig ist dies von den individuellen vertraglichen Bestimmungen Ihrer Versicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung inwieweit Heilpraktiker-Leistungen erstattet werden. Als Heilpraktiker rechne ich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker ab (GebüH).